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Mehr als 10 Jahre Erfahrung als Gebäude-Energieberater (HWK) und Projektleiter in der Berliner Immobilienwirtschaft, machen mich zu Ihrem kompetenten Partner.
Ich stehe Ihnen von der Erstellung des Energieausweises über die energetische Fachplanung bis hin zur Baubegleitung der Sanierung Ihrer Immobilien zur Seite.
Jan Thiergart
Mit dem Gebäude-Energie-Gesetz (GEG 2020) hat der Gesetzgeber Mindeststandards für den Energiebedarf von Gebäuden festgelegt. Damit wird u.a. bei Neubauten ein deutlich besseres Qualitätsniveau erreicht, als dies früher der Fall war.
Sie benötigen einen Energieausweis? Dann nehmen Sie gern Kontakt auf.
Schon bei der Planung einer Sanierung ist darauf zu achten, dass die energetischen Grenzwerte eingehalten werden. Grundsätzlich ist es wichtig, dass der energetische Wärmeverlust nach außen, durch geeignete Materialauswahl begrenzt wird.
Sowohl bei der Baubegleitung für komplette Projekte, als auch bei Einzelmaßnahmen, kann ich Sie unterstützen.
Bei Neu- und Bestandsbauten ist nach GEG 2020 ein Mindestluftwechsel sicherzustellen, der die Gesundheit der Bewohner und die Bausubstanz schützen soll. Mit einem Lüftungskonzept stellen wir fest, ob der natürliche Luftwechsel über die Gebäudehülle ausreicht oder ob technische Unterstützung notwendig ist.
Sie haben Bedarf für ein Lüftungskonzept? Dann nehmen Sie mit mir Kontakt auf.
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt. Die BEG ersetzt dabei die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich.
Ich unterstützte Sie gern bei der Überprüfung Ihrer Fördermöglichkeiten und beim gesamten Prozess der Beantragung bis hin zur erfolgreichen Bewilligung.
Der Eigentümer eines Gebäudes, in dem Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas genutzt werden, ist verpflichtet, eine Heizungsprüfung durchzuführen und die Heizungsanlage des Gebäudes optimieren zu lassen.
Ich unterstützte Sie gern bei der Überprüfung Ihrer Heizungsanlagen sowie bei der Erstellung eines hydraulischen Abgleichs.
Festnetz: 030 91 55 87 58
Mobil: +49 162 2311131
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